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Architektur der Bauschäden oder Pfusch am Bau ? Baupfusch !



 
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JRS
Kannenträger


Anmeldungsdatum: 04.03.2012
Beiträge: 1
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 04.03.2012 14:04    Titel: Architektur der Bauschäden oder Pfusch am Bau ? Baupfusch ! Antworten mit Zitat

Der „Pfusch am Bau“ beginnt nicht am Bau,
sondern in den Köpfen der

Architekten und Ingenieure
Jung-Projektsteuerer
Produktberater
Hochschul-Ausbildung
selbsternannten Sachverständigen
Hausverwaltungen
und Bauherren

„Der Mensch hat drei Wege, klug zu handeln:
1.) durch Nachdenken: Das ist der edelste.
2.) durch Nachahmen: Das ist der leichteste.
3.) durch Erfahrung: Das ist der bitterste.

Auf Grundlage meiner Sachverständigentätigkeiten kann ich das Zitat nur bestäti-gen. Was bereits 479 v. Chr. (Konfuzius) galt, trifft heute genauso zu:

„Edel“-Männer und –Frauen scheint es immer weniger zu geben, denn die wenigsten lernen aus Bauschäden oder denken über deren Ursachen nach.

Dies ist kein Wunder, da durch ein Überangebot von neuen Büchern und CAD-Fertigdetails (nahezu jeder Produkthersteller stellt mittlerweile CDs zur Verfügung) das Nachahmen leicht gemacht wird.

Nicht nur junge Kollegen übernehmen gedankenlos fertige Details und müssen später die bittere Erfahrung machen, dass sie für ihre Fehler haftbar gemacht wer-den.

Bei meiner Tätigkeit als Sachverständiger muss ich die Ursache des „Mangels“ fest-stellen. Dabei komme ich immer wieder zu ähnlichen Feststellungen:

Viele Architekten-Kollegen malen anscheinend lieber bunte Bilder und diskutieren stundenlang über Farben, anstatt den ausführenden Firmen Details zur Verfügung zu stellen. Sie verwechseln Bauwerke mit Bühnenbildern. Es ist Aufgabe des Architekten, alle Erkenntnisse zu beschreiben, sei es mit Worten (im Leistungsver-zeichnis) oder anhand von Zeichnungen.

Ausführungszeichnungen müssen alle für die Ausführung bestimmten Einzelangaben - unter Berücksichtigung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter - enthalten (d. h. auch Materialangaben, Materialstärke usw.). Diese dienen als Grundlage der Leistungsbeschreibung und Ausführung der baulichen Ausführung.

Aufgrund relativ kurzer Planungszeit wird häufig auf Ausführungsdetails verzichtet. Deren Lösung wird dem örtlichen Bauleiter überlassen, der damit überfordert ist.

Der Architekt kann sich bei einem Baumangel nicht herausreden, „die Firma hätte ja Bedenken anmelden müssen...“. Wogegen hätte die Firma Bedenken anmelden müssen, wenn keine Details vorlagen?
Wenn im Rahmen der Planungspflichten entscheidend wichtige Detailpunkte gar nicht dargestellt werden – wie im Fall einer sogenannten „Nullplanung“ – ist bei Eintritt eines Schadens im direkten Zusammenhang mit dieser Detaillösung von einem Planungsfehler auszugehen.
Fehler- sowie lückenhafte Planungsunterlagen und Leistungsbeschreibungen sind an der Tagesordnung. Die fehlerhafte Planung wird Vertragsbestandteil für den Auftragnehmer. Zur Verhinderung eines daraus resultierenden Ausführungsfehlers sind Bedenkenanmeldungen und Nachträge des Auftragnehmers erforderlich.

Es gibt in der VOB/ C1) 63 Gewerke, von den Erd- bis zu den Gerüstarbeiten.
All diese Gewerke muss der Architekt oder der planende Ingenieur eindeutig und erschöpfend durchdenken, ausschreiben und überwachen. Damit ist er häufig über-fordert. Planungsfehler und Ausführungsfehler sind daher vorprogrammiert.

Ein faires Miteinander von Auftraggeber und Auftragnehmer wird immer seltener.
Baufehler werden nicht sofort beanstandet, sondern erst bei der Abnahme regelrecht „gesucht“ und dort beginnt das Spießrutenlaufen.
Auch setzt es sich immer mehr durch, dass die Baufirmen ihre letzten Zahlungsraten nicht mehr erhalten.
Dass der Bauleiter die Verpflichtung hat, zur Schadensminderung beizutragen, wird häufig vergessen.

Architekten-Wettbewerbssieger – meistens sogenannte „Fassaden-Architekten“ – nehmen keine Rücksicht auf die Gebäude-Konstruktion. Sie ignorieren, dass bau-technische Anforderungen Vorrang vor gestalterischen und vegetations-technischen Aspekten haben.

Jung-Projektsteuerer, die nur ihre Termine im Kopf haben, wissen wenig oder fast gar nichts über beispielsweise „Restfeuchte“ im Estrich-Belag, „Ausschalfristen“ beim Beton oder zulässige Bautoleranzen usw.

DIN-Vorschriften, Merkblätter, Zulassungen werden unkritisch übernommen.
Es nutzt nichts, wenn etwas in DIN-Vorschriften steht oder aus Merkblättern über-nommen wird oder wenn ein Produkt eine Zulassung besitzt, wenn beim Einsatz trotzdem ein „Restrisiko“ verbleibt und daraus Schäden entstehen können.
Der Werksvertrag schuldet eine Erfolgssicherheit.

Hochschul-Studium
Viele Lehrende nehmen das Wort „Vorlesung“ zu wörtlich. Sie lesen ihr Skript mehr oder weniger ab. Der Lehrstoff muss mit Leidenschaft überzeugend vorgetragen werden. Dies erfordert jedoch überdurchschnittliches Einfühlungsvermögen und Wissen, was leider nicht immer vorhanden ist.
Baukonstruktion (lat. „zusammenfügen“) muss an den Hochschulen wieder verstärkt gelehrt werden!

Studenten gehören heutzutage zur „abkupfernden“ Generation, d. h. Details - wenn vorhanden – werden gedankenlos aus Vorlagen abkopiert, sei es per Mausklick im Internet oder aus Büchern.
Dabei wird nicht berücksichtigt, dass Firmen in Details nur ihr Produkt richtig und die angrenzenden Gewerke nur schemenhaft und meist falsch darstellen!
Heute ist fast alles auf einer CD nachlesbar, das heißt: Lernen – nicht nur in der Theorie, sondern auch aus der Praxis, z. B: Bauschäden-Seminare!

Im heutigen Computerzeitalter und aufgrund der vorgenannten Umstände werden die Bauschäden nicht weniger, sondern mehr.

Es wäre hilfreich, wenn z. B. Studenten bereits im 2. Semester anhand von Bau-schadensfällen aus den Fehlern lernen und so u. a. an die erforderliche „trockene“ Baustoffkunde/Bauchemie herangeführt werden.
Es gibt nur gute Baustoffe – wir machen jedoch oft schlechte Bauteile daraus.

Schon seit vielen Jahren werden Bauschadensbeschreibungen in Fachzeitschriften bzw. Seminar-Veranstaltungen veröffentlicht.

Seminare, in denen über Denkprovokationen das Nachdenken (und nicht Nachah-men) trainiert wird, werden nur von wenigen besucht, vor allem von denjenigen, die es meist nicht nötig haben. Aus der Statistik ist bekannt, dass auf den meisten Bauschadensseminaren nur rund 40 % Architekten oder Ingenieure vertreten sind. Der Rest sind (hier provokativ gemeint) Mitarbeiter von Behörden oder Verwaltungen, die den Tag „abbummeln“.
Vom Sport weiß man, dass Höchstleistung auch nur durch intensives und ständi-ges Training erreicht wird. Auch das Erkennen von Baumängeln muss trainiert wer-den, um Schäden zu vermeiden. Nur – Training erfordert Zeit, viel Zeit!

Hausverwaltungen beauftragen häufig keine Planungen, sondern holen kostenlose Firmenangebote ein. Die Firmen, die Angebote unterbreiten, vergessen fast immer, dass sie mit ihrem kostenlosen Angebot auch gleichzeitig Planungsleistungen übernehmen und auch dafür haften!
Die Preise werden vom AG gelöscht und das „Angebot“ wird als LV neu verschickt.

Da vom AG (Auftraggeber) meist kein Anforderungsprofil erstellt wird, bieten die auf-geforderten Firmen unterschiedliche Leistungen an, die meist vom Laien nicht er-kannt werden.
Der einzige Unterschied, der auch vom „Laien“ sofort erkannt wird, ist der Preis, so dass fast immer der „Billigste“ den Auftrag erhält.
Nur - billig ist noch lange nicht preisgünstig.

Das Dreiecksverhältnis „gut – billig – schnell“ wird häufig verkannt:

- Gut und billig ist nicht schnell,
- gut und schnell ist nicht billig,
- billig und schnell ist nicht gut.

Bauherren oder Immobilien-Käufer sind teilweise auch selbst Schuld.
Wer als Auftraggeber grundsätzlich dem billigsten Anbieter, sei es in der Planung oder Ausführung, ohne Prüfung seiner Qualifikation den Auftrag erteilt, der trägt in nicht geringem Umfang die Mitschuld für spätere Planungs- und Ausführungs-fehler.

Für fast alle Produkte gibt es Prospekte, Betriebsanleitungen und Handbücher. Nur der zukünftige Hausbesitzer bekommt keine „Betriebs- oder Gebrauchsanleitung“ für sein Haus.
Wer klärt ihn zum Beispiel darüber auf, dass ein Flachdach oder eine Terrasse ge-wartet werden muss? Wer sagt ihm etwas über das richtige Lüftungsverhalten zur Vermeidung von Schimmelpilzen?

Der „öffentlich bestellte und vereidigte“ Sachverständige muss überdurchschnittliche Fachkenntnisse aufweisen, dies ist bei einem „selbsternannten“ Sachverständigen nicht immer der Fall.
Die überdurchschnittliche Kenntnis muss auch entsprechend vergütet werden, d. h. mit ca. 125,00 €/Std. ist zu rechnen
Es gibt genügend Sachverständige, die ihre Leistungen für 65,00 €/Std. anbieten, aber kann man dafür entsprechende Leistungen erwarten?
Dies ist vergleichbar, wenn ein 3. Liga-Fußballer um den 1. Platz in der 1. Bundesliga mitspielen will.

Die Meinungsfreiheit oder Neutralität des Sachverständigen wird durch Baustoffpro-duzenten und auch Verbände immer mehr unterdrückt.
Forschungsergebnisse werden – je nach Interessenlage des Geldgebers – veröffentlicht oder fallen unter den Tisch.

Einige selbsternannte „Sachverständige“ lassen sich engagieren bzw. werden engagiert, um durch ein Mehr (hinzufügen) oder Weniger (weglassen) im Interesse des Auftraggebers die Mängel oder die Mängelfreiheit zu bestätigen.
Früher wurden schwarze Schafe aussortiert. Heute traut sich – aus Angst vor Mit-gliederschwund – kein Verband mehr, seine zahlenden Mitglieder zu verwarnen.

Wie soll man Sachverständigen vertrauen, wenn sie sich als „Mietmäuler“ benutzen lassen?
Hier ist der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige gefordert!
Eine entsprechende Liste führen u. a. die Baukammer Berlin.


ZUSAMMENFASSUNG

Es ist leicht und schnell gesagt, der „Pfusch beginnt am Bau“.

Fehler können in jeder Arbeitsstufe produziert werden.
Erst eine eindeutige und erschöpfende Planung und Ausschreibung bringt die Qualitätssicherung, die jedoch nicht zum Nulltarif zu haben ist, d. h. diese Leistung muss auch entsprechend vergütet werden!

Qualitätssicherung beginnt im Kopf und nicht anhand von Checklisten.

Wir Architekten und Ingenieure haben einen tollen Beruf, jedoch müssen wir ihn beherrschen, und das durch Selbststudium. Beruf kommt von „Berufung“ !

Joachim Schulz, öbuv Sachverständiger für Schäden an Gebäuden, www.igs-schulz.de
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Anmeldungsdatum: 14.10.2007
Beiträge: 848
Wohnort: www

BeitragVerfasst am: 09.09.2012 20:49    Titel: Re: Architektur der Bauschäden oder Pfusch am Bau ? Baupfusch ! Antworten mit Zitat

Man hätte uns auch wegen einem link fragen können.
Jetzt Editiert

_________________
Hi war da und habe deinen Beitrag gelesen.

Wink Wink Wink
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milan1
Kannenträger


Anmeldungsdatum: 07.06.2013
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 07.06.2013 15:04    Titel: Re: Architektur der Bauschäden oder Pfusch am Bau ? Baupfusch ! Antworten mit Zitat

Mein Tipp: Alle immer kontrollieren, alles nachprüfen und alles immer doppelt und dreifach bestätigen lassen. Nur so kann ein Fiasko umgangen werden.
_________________
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