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Was deckt die Hausratversicherung ab?

Bei einer Hausratversicherung ist es auf den ersten Blick nicht vollkommen klar, was alles abgesichert ist. Bei welchen Fällen schreitet die Hausratsversicherung ein und welche Schäden sind nicht in der Versicherung inbegriffen?

Ein Hausrat ist alles, was man in den Haushalt mitgebracht und mit der Zeit angeschafft hat. Die Gegenstände, die fest eingebracht sind, wie: Türen, Fenster, der Parkettboden oder Heizkörper, sind nicht in einer Hausratversicherung enthalten. Diese sind generell mit der Gebäudeversicherung abgedeckt. Eine Hausratversicherung deckt im Generellen Beschädigungen ab, die durch Brand, Wasser, Sturm und Regen oder Diebstahl aufgekommen sind. Nicht versichert sind absichtlich entstandene Schäden, durch Erdbeben verursachte Zerstörungen oder Verluste aufgrund grober Unachtsamkeit.

Haus


Feuer und Wasser

Wie ist es mit Feuer? Brennt es in den eigenen vier Wänden, dann ist rasches Handeln angesagt, um allen in die Sicherheit zu verhelfen und die Feuerwehr zu verständigen. Doch wer kommt für die Schäden auf?

Die Hauptursachen für Brände sind verschieden. Die meisten Hausbrände entstehen durch elektrischen Strom, Überhitzung oder aber durch menschliches Fehlverhalten.

Ist in der Wohnung oder im Haus ein Feuer ausgebrochen, ist des Öfteren nicht nur eine Versicherung für den Schaden zuständig. Sind durch Feuer oder Wasser Möbel, Elektrogeräte und Wertsachen zu Schaden gekommen, dann kommt die Hausratversicherung des Bewohners dafür auf. Sind durch Feuer oder Löschwasser Beschädigungen am Gebäude entstanden, so ist die Wohngebäudeversicherung des Wohnungseigentümers diejenige, die den Schaden übernimmt.

Kommen durch Feuer und Folgeschäden Dritte zu Schaden, ist es ein Fall für die Privathaftpflichtversicherung des Verursachers.

Die Hausratversicherung trägt die Schäden, verursacht durch einen Brand an allen beweglichen Sachen. Demnach für Möbel, Elektrogeräte oder Wertsachen. Die Versicherung ersetzt aber nicht nur die Beschädigungen am Besitz, sondern übernimmt ebenfalls Kosten, die in Verbindung mit dem Schadenfall entstanden sind:

  • Alle Aufräumkosten sowie Kosten für den Hotelaufenthalt, falls die Wohnung nicht mehr bewohnbar ist.
  • Die Kosten für Transport und Lagerung des brauchbaren Inventars, wenn die Wohnung unbewohnbar ist.
  • Reparaturkosten für provisorische Maßnahmen zum Schutz versicherter Gegenstände und Reparaturkosten für die selber eingebrachten Bauteile wie Laminat oder Tapeten.


Wasserschäden zählen zu den häufigsten Versicherungsfällen. Ein kaputtes Wasserrohr, ein defekter Waschmaschinenschlauch oder eine undichte Heizung können schwere Schäden herbeiführen. Sofern es sich nicht um grobe Fahrlässigkeit handelt, kommt für die Schäden die Versicherung auf. Beschädigungen, die aber durch Grundwasser entstehen, sind von der Hausratversicherung ausgeschlossen.

Raub und Diebstahl

Ist der Dieb durch die Wohnungstür eingebrochen und beschädigt sie dabei, dann ist die Versicherung des Bewohners dafür verantwortlich. Die Hausratversicherung ist nur für den Wohnraum des Versicherten und was darin geschädigt oder daraus geraubt wird, zuständig. Bei Vandalismus ist ebenfalls die Hausratversicherung verpflichtet.

Außerhalb der eigenen Wohnung ist Diebstahl grundsätzlich über einen separaten Teil der Hausratversicherung gedeckt.

Unwetter

Unwetter können große Schäden an Möbeln und Elektrogeräten verursachen. Welche Versicherung für den Schaden bei Sturmschäden durch Bäume aufkommt, ist abhängig davon, wem das Grundstück gehört, auf welchem sich der Baum befindet sowie wer ist der Besitzer des Grundstücks, das vom Baum getroffen wurde. Die Bedingungen für die Übernahme nach Beschädigungen durch Unwetter tritt ein, wenn eine Windgeschwindigkeit von Minimum 62 km/h gemessen worden ist.

Die Hausratversicherung gilt für den Hausrat der Personen, die im gemeldeten Haushalt leben. Kinder sind bis zum Ende ihrer Ausbildung über die Eltern abgesichert, selbst wenn sie nicht mehr dort wohnen.