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Verdacht auf Einbruch - Was nun?

Es ist der Albtraum eines jeden Wohnungs- oder Hausbewohners - ein Einbruch in die eigenen vier Wände. Nicht nur, dass jegliches Sicherheitsgefühl dadurch oft verlorengeht, auch der Schaden ist nicht selten immens. Aber was können Menschen tun, die Opfer eines Einbruchs geworden sind oder den Verdacht darauf haben? Was, wenn die Versicherung nicht leistungsbereit ist und die Kosten Überhand nehmen?

Einbrecher


Sofort die Polizei benachrichtigen - Einbruchsspuren müssen gesichert werden

Erklärt sich die Versicherung nicht zur Zahlung bereit, hilft die deutsche-schadenshilfe.de schnell und unkompliziert weiter. Voraussetzung für die bestmöglichen Chancen gegenüber Versicherern haben Sie immer dann, wenn der Einbruch eindeutig belegt werden kann. Wichtig sind hierbei sogenannte Einbruchsspuren, die an Fenstern und Türen entstehen können.

Um diese zu dokumentieren, sollten Sie die Hilfe der Polizei in Anspruch nehmen und anschließend den Kontakt zur Versicherung herstellen. Allein im Jahr 2022 gab es 65.908 Einbruchsdelikte in Deutschland, bei der Polizei treffen Sie also auf verständnisvolles und erfahrenes Personal zu Ihrer Hilfe.

Tipp: Mit der Sicherung von Einbruchsspuren stellen Sie gegenüber der Versicherung auch klar, dass Ihre Türen oder Fenster verschlossen waren und der Einbruch nicht aufgrund von Fahrlässigkeit passiert ist.

Muss die Versicherung bei einem Einbruch zahlen?

Ob Sie bei einem Einbruch Anspruch auf Versicherungsleistungen haben, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Erster Ansprechpartner ist die Hausratversicherung, die für die Deckung solcher Schäden verantwortlich ist. Das trifft aber nur dann zu, wenn Sie nicht fahrlässig gehandelt haben und der Einbruch nicht darauf zurückzuführen ist. Es ist Aufgabe Ihrer Versicherung zu belegen, dass Sie fahrlässig gehandelt haben und dann kann eine Weigerung zur Zahlung die Folge sein.

Anders sieht es aus, wenn Sie Einbruchsspuren dokumentieren und damit nachweisen, dass Sie sich angemessen geschützt haben. Weigert sich die Versicherung dennoch zu zahlen, kommt die Hilfe eines Rechtsanwalts oder der deutschen Schadenshilfe in Betracht. Dort erhalten Sie Unterstützung, um gegenüber Ihrer Versicherung Leistungen in Anspruch zu nehmen. Hausratversicherungen kommen prinzipiell für Einbruchschäden auf, sofern sie nicht aus eigener Schuld (z.B. geöffnete Fenster in Abwesenheit) entstanden sind.

Neuen Mut sammeln - die Angst nach dem Einbruch

Haben Sie einen Einbruch erlebt, machen sich oft Panik und das Gefühl von Unsicherheit breit. Die Verarbeitung eines solchen Ereignisses kann lange dauern, manchmal wird auch ein Umzug nötig. Scheuen Sie sich nicht, Hilfe in Anspruch zu nehmen, denn viele Opfer haben langfristig Angst und Panik nach einem schwerwiegenden Schockerlebnis.

Hilft ein Umzug nicht weiter, weil die Angst nicht in der alten Wohnung blieb, kann eine Beratung bei der Polizei oder einem Sicherheitsdienst hilfreich sein. Hier werden Tipps vermittelt, wie Sie Ihre Wohnung oder das Haus besser schützen können. Das wird die Angst zwar nicht vollständig lindern, verschafft aber ein stärkeres Sicherheitsgefühl.

Denken Sie auch daran, dass Sie die schwere Zeit nicht alleine durchstehen müssen. Im finanziellen Bereich gibt es Anlaufstellen und die psychische Belastung können Sie mit Hilfe von Therapeuten, Beratern und Freunden bewältigen. Bei akuten Angstzuständen kann auch ein Telefonat mit der Telefonseelsorge weiterhelfen, denn dort hört man Ihnen zu und nimmt Sie mit Ihrer Furcht ernst.

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